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Hiermit wird von
in Sachen
Vollmacht erteilt |
zur Prozeßführung (u.a. nach § 81 ff. ZPO) einschließlich
der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen;
zur Antragstellung
in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluß von Vereinbarungen
über Scheidungsfolgen
sowie
zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten und sonstigen
Versorgungsauskünften;
zur Vertretung
und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§§
302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren
sowie (für den Fall der Abwesenheit)
zur Vertretung nach § 411 II StPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung
auch nach §§ 233 I,
234 StPO sowie mit ausdrücklicher
Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach § 145 a
II StPO, zur Stellung von
Straf- und anderen Anträgen
nach dem Gesetz über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen,
insbesondere auch
für das Betragsverfahren;
zur Vertretung
in sonstigen Verfahren auch bei außergerichtlichen Verhandlungen
aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur
Geltendmachung
von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren
Versicherer);
zur Begründung
und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme
von einseitigen
Willenserklärungen
(z.B. Kündigungen). |
Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auf Neben-
und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung,
Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-,
Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren
sowie Konkurs- und Vergleichsverfahren über das Vermögen des
Gegners). Sie umfaßt insbesondere die Befugnis, Zustellungen
zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf
andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel
einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit
oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich,
Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden,
insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem
Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden
Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.
Ort, Datum
Unterschrift |