Strafverteidigung

Strafverteidigern wie mir dürfte auch in Zukunft die Arbeit nicht ausgehen, egal ob nach altem oder neuen Recht. Das ist sicherlich zu bedauern, könnten doch alle Beteiligten ihre Lebensenergien besser einsetzen.

Aber leider ist bei Cannabis (bei anderen sog. BtM ohnehin) das Strafrecht immer noch Thema. Das zurzeit geltende Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sieht schon für einfachen Besitz, der sich auf eine sog. nicht geringe Menge bezieht (ab ca. 50 - 100 Gramm bzw. 7,5 Gramm THC) mind. ein Jahr Freiheitsstrafe vor. Für das Handeltreiben mit solchen Mengen und einem gleichzeitigen Näheverhältnis zu einem gefährlichen Gegenstand werden mind. fünf Jahre fällig. Beides möchte ich persönlich als abwegig beschreiben.

Aber auch nach dem geplanten neuen Recht (CanG) sind noch erhebliche Freiheitsstrafen möglich oder sogar zwingend. Tatsächlich sieht der Entwurf sogar neue Tatbestandsvarianten vor. Ferner stehen eine Vielzahl von Nebenfolgen in Rede, wir reden hier z.B. über Konsequenzen für die Fahrerlaubnis oder auch für Sorge-, Umgangs- oder Aufenthaltsrechte. Bei allen Begehungsformen, die auf wirtschaftlichen Gewinn ausgerichtet sind, wird der Staat in der Regel bemüht sein, von den Betroffenen so viel Geld oder sonstige Werte wie rechtlich möglich zu erlangen.

Von mir als langjährigem Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger in BTM-Sachen daher auch gleich der wichtigste Rat zuerst: Sie sollten grundsätzlich nie, zu keinem Zeitpunkt, irgendetwas gegenüber Behördenvertretern (z.B. Polizei) sagen, ohne vorhergehende rechtsanwaltliche Beratung. Am besten ist es natürlich immer, wenn der Verteidiger für Sie etwas erklärt, wenn überhaupt. Selbst die kleinste, augenscheinlich noch so banale Information kann hier nachteilig sein. Es gibt - insbesondere im vorgerichtlichen Verfahren - auch grundsätzlich keinerlei Bonus für frühzeitige Angaben. Erst zu einem späteren Zeitpunkt ist es dann häufig sinnvoll, eine freundliche und kommunikative Ebene mit der Gegenseite zu finden, zumindest bei den von mir vertretenen Angelegenheiten.

Und eine Erstberatung ist bei mir relativ günstig und gelegentlich sogar kostenfrei.